Teilnahmebedingungen
1. Angebot: Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Freude daran haben, in und mit der Natur zu sein, die neugierig sind zu erfahren, wie Natur funktioniert, welche Lebensräume es gibt und wie wir sie schützen können. Jene, die gern Natur genießen, beobachten und erforschen, sind ebenso willkommen wie Abenteuerlustige und Freunde der Wildnis.
2. Teilnahmevoraussetzung:
Voraussetzung für den Besuch eines WWF Camps ist die kostenpflichtige Fördermitgliedschaft im WWF Kinder- und
Jugendprogramm¹. Diese ist auch im Rahmen einer Familien-Fördermitgliedschaft möglich². Wir wünschen uns für unsere
Teilnehmenden eine unbeschwerte und erlebnisreiche Zeit während der Camps. Die teilnehmende Person sollte daher
einen wertschätzenden und respektvollen Umgang im Miteinander einer Gruppe pflegen und Regeln unserer Camp-Leitungen
und Camp-Betreuenden einhalten. Die Camp-Regeln werden den Kindern und Jugendlichen zu Beginn des Camps erläutert
und zum Teil gemeinsam mit ihnen entwickelt. Wenn sich zeigt, dass eine teilnehmende Person bedeutend mehr Betreuung
braucht, als das Camp-Team leisten kann, und/oder die gesamte Gruppe überfordert, behalten wir uns vor, diese
teilnehmende Person in die Betreuung der Eltern zurückzugeben beziehungsweise nach Hause zu schicken, wenn sie über
18 Jahre ist. In diesem Fall findet keine anteilige Erstattung des Camp-Beitrages statt.
Im Allgemeinen
sind die Camps nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Einzelfälle können aber gerne telefonisch
erfragt und geklärt werden.
¹ Mit einem monatlichen Mitgliedsbeitrag ab 5 Euro an den WWF Deutschland erhalten die Camp-Teilnehmenden die Fördermitgliedschaft im WWF Kinder- und Jugendprogramm (www.wwf.de/aktiv-werden/wwf-fuer-kinder).
² Die Fördermitgliedschaft im WWF Kinder- und Jugendprogramm ist auch im Rahmen einer Familien-Fördermitgliedschaft möglich.
Ab einem monatlichen Mitgliedsbeitrag von 10 Euro unterstützen Familien mit bis zu drei Kindern den WWF mit einer Familienmitgliedschaft (www.wwf.de/spenden-helfen/familien-foerdermitglied).
Wenn Sie als Familie mehr als drei Kinder für ein Camp anmelden, entfällt ab dem vierten Kind die Notwendigkeit, für diese(s) eine Fördermitgliedschaft abzuschließen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall nach Buchungsabschluss telefonisch unter +49(0)30 311 777 751 oder per E-Mail an camps@wwf.de.
3. Alter: Für Kinder von 7 bis 13 Jahren ist die Teilnahme an den WWF Junior Camps möglich. Die WWF Jugend Camps sind für Jugendliche zwischen 13 und 21 Jahren. Bei einigen Camps erfolgt je nach Programm oder Aktionen eine Aufteilung in zwei Altersgruppen. In einigen Camps gibt es eine zusätzliche Alterseinschränkung, worauf wir dann in der jeweiligen Camp-Beschreibung explizit hinweisen.
4. Leitung und Betreuung: Eine kurze Vorstellung unserer Camp-Leitungen gibt es sowohl beim jeweiligen Camp-Angebot als auch unter folgenden Links:
- Für die WWF Junior Camps hier: (www.wwf-junior.de/camps/ueber-uns/team)
- Für die WWF Jugend Camps hier: (www.wwf-jugend.de/camps/ueber-uns/team)
Unsere Camp-Leitungen verfügen sowohl über Erfahrungen in der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen als auch spezifisch in der Leitung und Organisation von Natur-Camps. Unsere Betreuungs-Teams haben Wissen und Erfahrung in den Bereichen Pädagogik, Biologie und Naturschutz. Unsere Teams können zusätzlich von Studierenden und Auszubildenden unterstützt werden.
5. Leistungen:
Folgende Leistungen werden vom WWF erbracht:
a) Unterbringung:
Die Kinder und Jugendlichen werden in Jugendherbergen, Jugendgästehäusern oder Zelten (in Mehrbettzimmern/-zelten)
untergebracht und zur Wahrung der Intimsphäre möglichst getrennt nach Geschlechtern. Soweit dies im Einzelfall nicht
möglich ist, wird in der jeweiligen Camp-Beschreibung gesondert darauf hingewiesen. Sanitäre Anlagen stehen immer in
ausreichender Zahl zur Verfügung. Allerdings weisen sie, je nach Camp, einfache, sehr naturverbundene Bedingungen
auf. So haben sie im Einzelfall kein fließendes Wasser oder teilweise keine Elektrizität.
b) Verpflegung:
Wir bemühen uns um eine gesunde und nachhaltige Verpflegung und buchen in den Jugendherbergen, wo möglich, eine
Versorgung mit regionalen und biologischen Lebensmitteln. Dennoch ist die Verpflegung in den Jugendherbergen häufig
nicht vollständig regional und biologisch. Bei Selbstversorgungs-Camps, in denen auch der Einkauf der Lebensmittel
in den Händen der Camp-Leitung liegt, greifen wir hauptsächlich bis vollständig auf regionale und biologische
Produkte zurück. Prinzipiell ist die Verpflegung in unseren Camps vorwiegend vegetarisch. Falls
Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder besondere Anforderungen an eine bestimmte Ernährungsweise bestehen, bitten
wir die volljährigen Camp-Teilnehmenden oder die Erziehungsberechtigten, konkrete Angaben dazu in unserer
Gesundheitsabfrage etwa zehn Wochen vor Camp-Beginn zu vermerken, damit wir die Bedürfnisse berücksichtigen können.
c) Programm:
Bei den WWF Natur- und Erlebnis-Camps stehen Naturthemen im Vordergrund. Die von uns betreuten Kinder und
Jugendlichen erhalten anregende und eindrucksvolle Einblicke in die besonderen Ökosysteme von Naturparks,
Biosphärenreservaten und WWF-Projektgebieten. Dabei lernen sie deren faszinierende Tier- und Pflanzenwelt hautnah
kennen. Die Natur wird unmittelbar erleb- und begreifbar, weil das Camp-Leben mit und in ihr stattfindet. Natürlich
kommen dabei auch Spiel und Spaß nicht zu kurz. Genauere Infos zu unserem Camp-Programm gibt es auf der Seite des
jeweiligen Camp-Angebots. Maßgeblich für den Vertrag, der mit uns durch die Anmeldung abgeschlossen wird, sind
allein die Ausschreibung, die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen, die Anmeldung sowie ggf. Individualabsprachen.
Wir behalten uns Änderungen im Programm aufgrund von Wetterbedingungen oder anderer, nicht beeinflussbarer
Bedingungen vor. Zudem besteht kein Anspruch auf bestimmte Programminhalte oder Naturthemen.
6. Anreise: Bei einigen Camps bieten wir eine gemeinsame Anreise in der Gruppe an. In diesen Fällen gibt es einen Hinweis in der Camp-Beschreibung auf unserer Webseite. Bei allen anderen Camps ist die Anreise selbstständig zu organisieren. Informationen über Treffpunkte sowie Abfahrts- und Ankunftszeiten erhalten die Teilnehmenden etwa zehn Wochen vor dem Camp. Dieser Informations-E-Mail liegt eine Übersicht mit Wohnorten und Telefonnummern der Camp-Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten bei (insofern diese der Weitergabe dieser Daten zugestimmt haben), sodass Fahrgemeinschaften gebildet werden können.
7. Anmeldungen:
Anmeldungen zu den Camps erfolgen online über die Webseiten www.wwf-junior.de/camps
oder über www.wwf-jugend.de/camps. Über diese Seiten ist
ersichtlich, ob noch freie Plätze oder Wartelisten-Plätze bei den einzelnen Camps zur Verfügung stehen. Wenn das
Wunsch-Camp ausgesucht ist, wird die buchende Person Schritt für Schritt durch unsere Online-Anmeldung geführt.
Nachdem die buchende Person alle Informationen ausgefüllt hat, werden im letzten Schritt der Camp-Platz oder mehrere
Camp-Plätze verbindlich gebucht. Zwischen der buchenden Person und dem WWF Deutschland kommt damit ein wirksamer
Vertrag zustande. Nach der Online-Anmeldung erhält die buchende Person von uns einen Reisesicherungsschein für die
angemeldeten Reisenden.
Es besteht als teilnehmende Person des WWF Kinder- und Jugendprogramms keinerlei
Anspruch darauf, einen WWF Camp-Platz zu erhalten. Sehr beliebte Camps sind teilweise sehr schnell ausgebucht. Eine
Teilnahme an mehreren Camps ist möglich.
8. Zahlung/Genaue Angaben:
Nach der Anmeldung zum Camp werden innerhalb von 14 Tagen 10% des Gesamtpreises vom Konto der zahlenden Person
abgebucht. Die restlichen 90% des Camp-Betrages werden ab acht Wochen vor Camp-Beginn vom Konto abgebucht.
In
einer Informations-E-Mail, die die buchende Person etwa zehn Wochen vor dem
Camp erhält, wird an die Abbuchung nochmals erinnert. Aus dieser Informations-E-Mail gehen darüber hinaus der
Treffpunkt, eine Ausrüstungsliste sowie die Kontaktdaten der Camp-Leitung hervor.
Die Informations-E-Mail
enthält außerdem einen Link zu unserem Online Gesundheits- und Betreuungsbogen, in dem die Gesundheitsdaten der teilnehmenden Person
ausführlich aufgelistet werden, sodass wir die Bedürfnisse unserer Camp-Teilnehmenden berücksichtigen können.
9. Kündigung:
Der Rücktritt vom Camp ist jederzeit möglich, schriftlich in Textform oder telefonisch.
Für den Rücktritt fallen bis zu 20 Kalendertage vor Camp-Beginn Stornierungsgebühren in Höhe von 10% des
Camp-Betrages an, ab dem 19. Kalendertag vor Camp-Beginn 80% des Teilnahmebetrages. Ab dem 7. Tag vor Camp-Beginn
sowie bei Nichterscheinen oder bei Camp-Abbruch werden 90% des Teilnahmebetrags fällig. Die buchende Person kann
nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einzelnen WWF Camps können unvorhersehbare Witterungsbedingungen dazu führen, dass wir das jeweilige Camp auch
kurzfristig absagen müssen. Die gleiche Folge kann eintreten, wenn Mitarbeitende ausfallen, deren Kenntnisse
zwingend für die Durchführung des Camps erforderlich sind. Natürlich sind wir bemüht, alles Machbare zu unternehmen,
um eine Absage zu verhindern. Falls eine Absage jedoch unvermeidlich wird, informieren wir die am Camp teilnehmenden
Personen sofort.
Der WWF ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die jeweilige Mindestteilnehmendenzahl bis acht oder zehn Wochen vor
Beginn des jeweiligen Camps nicht zustande kommt. Die genaue Frist ist dem jeweiligen Reiseinformations-Dokument zu
entnehmen. Bei einem Rücktritt durch den WWF nach diesen Bestimmungen besteht kein Ersatzanspruch für die
teilnehmende Person. Der Vertrag kann zudem vom WWF außerordentlich fristlos gekündigt werden, falls eine
teilnehmende Person das Camp trotz Abmahnung anhaltend stört oder eine andere, schwerwiegende Vertragsverletzung
begeht. In diesem Fall findet keine anteilige Erstattung des Camp-Beitrages statt. Teilnehmende über 18 Jahren
müssen dann umgehend das Camp verlassen, sobald sie dazu aufgefordert werden. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren sind
die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind sofort abzuholen. Sofern die Abholung durch die Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten nicht erfolgt, wird die teilnehmende Person in Begleitung einer vom WWF gestellten
erwachsenen Betreuungsperson nach Hause gebracht: Sämtliche Kosten hierfür haben die teilnehmende Person bzw. deren
Erziehungsberechtigte zu tragen. Nur auf ausdrückliche Anweisung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist der WWF
berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kinder bzw. Jugendliche ab Vollendung des 13. Lebensjahres ohne Begleitung nach
Hause zu schicken. In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht des WWF bzw. der Camp-Leitung zu dem Zeitpunkt, in
welchem die teilnehmende Person in das von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angegebene öffentliche
Beförderungsmittel (Bus/Bahn etc.) einsteigt.
Zudem behält sich der WWF vor, das Camp kurzfristig abzusagen, wenn Infektionsschutzbestimmungen die Durchführung
des Camps nicht gestatten. Dabei entstehen Ihnen keine Stornierungskosten und der bereits gezahlte Betrag wird
zurücküberwiesen.
10. Reiserücktrittsversicherung: Im Camp-Preis ist keine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, die die Kosten eines Rücktritts oder einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung deckt.
- WWF-Publikationen,
- alle WWF-Internetseiten,
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Kooperationen, jeweils natürlich nur im Zusammenhang mit dem WWF und seinen Angeboten.
12. Smartphones und Elektronikgeräte: Zu Beginn ist es für viele Teilnehmende unvorstellbar, während der Camp-Zeit ohne Smartphone und Elektronikgeräte auszukommen. Das erleben wir in jedem Camp aufs Neue. Mit der Zeit werden die Gruppe, die Landschaft, die wilden Tiere und das abenteuerliche Camp-Leben die Camp-Teilnehmenden in ihren Bann ziehen und nicht mehr loslassen. Spätestens dann sind auch die Akkus leer und lassen sich in der Wildnis nicht mehr aufladen. Die Camp-Teilnehmenden sind oft überrascht, wie schnell die Technik in dieser atemberaubenden Umgebung ihren Reiz verliert. Unsere Empfehlung ist, Smartphone und Elektronikgeräte während der Camp-Zeit zu Hause zu lassen. In Notfällen können die Teilnehmenden jederzeit das Telefon der Camp-Leitung benutzen, um mit ihren Eltern zu sprechen. Der WWF und die Camp-Leitung bzw. das Camp-Team übernehmen keine Haftung für die von Teilnehmenden mitgeführten Wertsachen (z. B. Fotoapparat, Schmuck, Smartphone, MP3-Player etc.).
13. Haftung: Bei allen WWF Camps ist das Camp-Team verpflichtet, im Rahmen der ihm obliegenden Aufsichtspflicht alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schaden von den Camp-Teilnehmenden abzuhalten. Die Erziehungsberechtigten bzw. die Camp-Teilnehmenden – gemäß ihrer Einsichtsfähigkeit – sind sich bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Schaden an Gesundheit, Leben oder Eigentum entstehen kann.
14. Pflichten der teilnehmenden Person: Auftretende Reisemängel sind von der teilnehmenden Person dem WWF oder der vor Ort anwesenden Camp-Leitung unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen eines aufgetretenen Mangels des WWF Camps hat die teilnehmende Person gegenüber dem WWF Deutschland, Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin, Telefon: +49(0)30 311 777 751, Fax: +49(0)30 311 777 664 geltend zu machen. Sofern die reisende Person Beistand gemäß § 651 q BGB benötigt, kann unter der hier angegebenen Telefonnummer mit dem WWF Deutschland Kontakt aufgenommen werden.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Camp-Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Verbraucherstreitbeilegung:
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt hier
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
17. Veranstalter:
Veranstalter der WWF Camps ist der WWF Deutschland, Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin.
Telefon: +49(0)30
311 777 751 | Fax: +49(0)30 311 777 664
Die Stiftung WWF unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den
Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes.
18. Gesetzliche Informationen: Wir sind anhand gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen, auch wenn nicht alle Hinweise für unsere Camps zutreffend sind.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der WWF trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt der WWF über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann die reisende Person vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat die reisende Person das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der WWF hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom WWF verweigert werden. Hier finden Sie die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
Stand: Oktober 2022